So sieht die neue IT-Sicherheitsrichtlinie für Kassenärzte aus

IT-Sicherheitsrichtlinie

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet in Deutschland immer schneller voran, dazu gehört auch die digitale Speicherung von sehr sensiblen Patientendaten. Um dieses Verfahren für die Praxen von Zahnärzten gegen die Sicherheitsrisiken des Internets perfekt abzusichern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eine neue IT-Sicherheitsrichtlinie eingeführt. Das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz ist bereits Anfang Januar 2020 in Kraft getreten. Für alle Zahnärzte und Ärzte gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie jedoch erst ab dem 1. April 2021.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie bietet mehr Patientensicherheit

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Die aktuelle IT Sicherheitsrichtlinie dient in erster Linie dem Zweck, im Zuge eines digitalen Gesundheitswesens den Schutz der Daten und die Sicherheit der Daten, die die Patienten betreffen, stets zu gewährleisten. Die Sicherheitsrichtlinie soll das bewerkstelligen und ein Mindestmaß festlegen, was für die digitale Sicherheit in den kassenärztlichen Praxen notwendig ist. Für die Ärzte und Zahnärzte bedeutet das Ganze auf den ersten Blick etwas mehr Arbeit, denn sie müssen ihre Computer nach der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie einrichten.

Die neuen Sicherheitsmaßnahmen

So dürfen beispielsweise nur Apps aus den offiziellen Stores genutzt werden, alles, was nicht mehr für die Arbeit benötigt wird, muss gelöscht werden. Alle Daten müssen in regelmäßigen Abständen gesichert werden und es ist unabdingbar, dass immer ein aktuelles Virenschutzprogramm vorhanden ist. Besonders wichtig ist: Es muss geregelt werden, welche Personen die Berechtigung haben, auf die Daten zuzugreifen. Ein Übergang zu anderen Netzwerken, besonders zum Internet, muss durch eine entsprechende Firewall geschützt werden, zudem muss eine genaue Dokumentation des internen Netzes inklusive eines Netzplans erstellt werden.

Die Maßnahmen stufenweise anpassen

Die neuen IT-Richtlinien für die Datensicherheit von Arzt- und Zahnarztpraxen werden stufenweise angepasst, wobei es zum einen auf die Größe der jeweiligen Praxis und zum anderen auf den Personenkreis ankommt, der mit der Verarbeitung der Daten betraut ist. In den meisten Fällen sind es die Mitarbeiter, die in der Lohnbuchhaltung sowie im zahntechnischen Labor der Praxis beschäftigt sind, die sich um das Verwaltungssystem kümmern. Zum besseren Verständnis der neuen Richtlinien wird die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung den Leitfaden für die Praxen noch einmal überarbeiten und anschließend kostenlos zur Verfügung stellen.

Eine sichere Software

Das Werkzeug, was Zahnärzte und Zahnärztinnen ihrem eigenen IT-Team oder ihrem IT-Dienstleister bei der Umsetzung der Sicherheitsrichtlinien an die Hand geben können, ist die Software „Docusnap“. Diese Software erstellt stets eine aktuelle Übersicht für alle Rechner und alle Geräte in der Praxis, die ans Netzwerk angeschlossen sind, wie der Router und der Drucker. Auf diese Weise können nicht sichtbare Apps im Netzwerk aufgedeckt und die Apps, die nicht mehr im Gebrauch sind, entfernt werden. Damit ist mehr Sicherheit für die sensiblen Daten der Patienten gewährleistet.

Fazit zu IT-Sicherheitsrichtlinie

Mit der neuen Sicherheitsrichtlinie und der neuen Software kann viel Zeit, aber vor allem viel Geld eingespart werden. Die Software arbeitet schnell und liefert immer übersichtliche Statusberichte für die regelmäßige Sicherung der Daten und der Virenschutzprogramme. Deutlich leichter wird mit der neuen Software zugleich die Vergabe von Berechtigungen für den Zugriff. Eine bereits fest integrierte sogenannte Berechtigungsanalyse liefert wichtige darüber, wer alles auf die Daten zugreifen kann und zugreifen darf. Zusätzlich lässt sich sofort erkennen, wie gut die Daten durch die Firewall geschützt sind.

Beitragsbild: depositphotos.com / 188936742 @ .shock

So sieht die neue IT-Sicherheitsrichtlinie für Kassenärzte aus

Ulrike Dietz