Warum die Energiewirtschaft die neue Ladesäulenverordnung ablehnt

Nicht nur die Energiewirtschaft, sondern auch die Auto- und Elektroindustrie lehnen die neue Ladesäulenverordnung vehement ab. Sie sind der Ansicht, dass Kartenlesegeräte nicht notwendig sind. In einem gemeinsamen Appell wollen viele große Verbände die bereits geplante Verordnung noch stoppen. Die neue Ladesäulenverordnung schreibt verpflichtet vor, dass es Kartenlesegeräte für und EC-Karten geben muss. Dies wiederum würde nach Ansicht der Energiewirtschaft den Ausbau des Ladenetzes nicht nur erheblich verteuern, sondern sogar um Jahre zurückwerfen.

Mobiles Bezahlen ist einfacher

Ein Entwurf der neuen Verordnung sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 vor. Das Gleiche gilt für die Pflicht, den Autofahrern Kartenlesegeräte anzubieten. Allerdings sind aber nur rund zehn Prozent der Autofahrer, die ein E-Auto fahren, die eine Ladesäule ohne einen direkten Vertrag nutzen. Die Energiewirtschaft sowie die - und Autoindustrie plädiert für mobile Möglichkeiten der Bezahlung, wie sie beispielsweise Apple Pay oder PayPal anbieten. Diese Systeme sind benutzerfreundlich, sie passen sich überall in Europa an und sind zukunftsfähig. Dazu kommt, dass der Ausbau der Ladesäulen auf diese Weise schneller vorangetrieben werden kann. Für die mobilen Bezahlmöglichkeiten muss schließlich nichts eingebaut, nichts geeicht und zusätzlich genehmigt werden.

Ist RFID nicht sicher genug?

An den Ladesäulen erfolgt die Zahlung größtenteils entweder per App oder per RFID-Karte. Es sind vor allem die RFID-Karten, die für Unsicherheit sorgen. Diese Karten sollen nicht besonders sicher sein, was viele Anbieter dazu veranlasst hat, ihre Anzeigemodule nachzurüsten. In der nahen Zukunft soll es immer mehr Fahrzeuge geben, die direkt mit der Ladesäule kommunizieren können. Per Plug & Charge wird es möglich, den Ladevorgang zu authentifizieren und abrechnen zu können. Kommt ein zusätzliches Kartenterminal ins Spiel, kann es dazu führen, dass die Ladevorgänge sicherer gestartet werden können.

Warum ein Kartenlesegerät nicht in die neue Ladesäulenverordnung passt

Dass Störungen mit dem sogenannten Backend dazu führen, dass einzelne Ladesäulen überhaupt nicht funktionieren, kommt häufig vor. So etwas ist oftmals bei Fahrten ins Ausland der Fall, hier wäre es sinnvoll, auch ohne ausländische RFID-Karten oder Apps in fremden Sprachen bei anderen Systemen laden zu können. An den kleinen Säulen mit Wechselstrom, die häufig in Laternen zu finden sind, ist ein klassisches Kartenlesegerät, wie es die neue Ladesäulenverordnung vorschreibt, kaum noch vertretbar. Mittlerweile sieht es aber so aus, als würde die Regierung bei der Ladesäulenverordnung nicht mit sich handeln lassen. Nach wie vor besteht die Politik darauf, dass eine Ladesäule in der Lage sein muss, für eine stets sichere Authentifizierung das Passwort des jeweiligen Kartenbesitzers lesen zu können. In einer Begründung wird darauf hingewiesen, dass es dazu eine entsprechende Richtlinie der EU gibt.

Fazit zur neuen Ladesäulenverordnung

Nach dieser Richtlinie der Europäischen Union ist der Dienstleister, der den Bezahlvorgang anbietet, dazu verpflichtet, eine „sogenannte starke Kundenauthentifizierung“ immer dann zu verlangen, wenn der Zahler einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst. Bei Zahlungen mit einer physischen Karte, so die EU weiter, werden die Anforderungen erfüllt, da der Nutzer die Karte besitzt und seine PIN in das Zahlungsterminal eingibt. Würde jetzt die Ladesäule nur eine Zahlung per RFID ermöglichen, könnte es häufiger vorkommen, dass dieser Zahlungsversuch abgelehnt wird.

Beitragsbild: depositphotos.com / 534125940 @ Wirestock

Warum die Energiewirtschaft die neue Ladesäulenverordnung ablehnt

Ulrike Dietz